Basisrente

Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, steht als geförderte Form der Alters­vorsorge jedem offen. Sie wird als 1. Schicht der deutschen Alters­vorsorgesystematik bezeichnet und bietet ein großes Potential der Förderung.

Diese Förderung besteht aus der seit 2005 zunehmenden steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge. Da der Staat immer seinen Anteil haben möchte, unterliegt im Gegenzug die spätere Rente zwar der Besteuerung, doch hat man im Ruhestand üblicherweise deutlich geringere Einkünfte als in der Berufsphase. Dies führt zu dann geringeren Steuersätzen. So spart man also Steuern, und außerdem profitiert man von der späteren Zahlung, da sich bis dahin das Kapital weitgehend ungeschmälert vermehren kann.

Arbeitnehmer sowie viele Freiberufler zahlen automatisch Beiträge in die 1. Schicht, denn dazu gehören auch die gesetzliche Rentenversicherung und berufsständische Versorgungswerke. Ebenso die landwirtschaftliche Alterssicherung. Neben diesen Pflicht-Systemen besteht auch die Möglichkeit, freiwillig in eine private Basisrente einzuzahlen.

Die Bundesregierung hat das Datum der vollen steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge vorgezogen: Nun ist die volle Absetzbarkeit bereits ab 2023 gegeben!

Und weitere Verbesserung ist in Sicht: Der Entwurf des Wachstumschancengesetzes vom Sommer 2023 sieht außerdem vor, dass die Besteuerung langsamer anwächst: Erst 2058 soll die volle Steuerpflicht der Rente erreicht werden.

Basisrente und Steuer

Der maximal absetzbare Betrag pro Jahr liegt 2023 bei 26.528 €. Werden Paare steuerlich zusammen veranlagt, steht Ihnen zusammen das doppelte Volumen zur Verfügung, also 53.056 €.

Wie hoch ist Ihr mögliches Beitragsvolumen? Selbst als Arbeitnehmer, der den Höchstbetrag in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt, bleiben Ihnen noch rd. 10.000 €, die Sie zusätzlich in eine Basisrente investieren können. Liegt Ihr Einkommen niedriger, können Sie einen noch höheren Beitrag absetzen.

Werden Sie mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin steuerlich zusammen veranlagt, können Sie sowohl Ihren verbleibenden Betrag also auch den Ihres Partners/Ihrer Partnerin frei unter sich aufteilen.

Dies ist ein sehr guter Weg, große Unterschiede in der Rentenphase auszugleichen. Oft ist die Ehefrau aufgrund von Kindererziehungszeiten oder Teilzeitarbeit in einer deutlich schlechteren Position als der Ehemann, was die spätere Rente betrifft. Hier kann mit einer privaten Basisrente dafür gesorgt werden, dass jeder Partner eine eigene Rente hat, mit der er eines Tages auch alleine finanziell über die Runden kommt.

  • Wie nutze ich die Basisrente optimal?
  • Wie kann ich die Beiträge gestalten?
  • Kann ich auch nur einmalig etwas zahlen?
  • Wie kann die Kapitalanlage im Vertrag renditestark gestaltet werden?
  • Wie passt die Basisrente in meine gesamte Rentenvorsorge?

Diese und andere Fragen erörtere ich gern mit Ihnen, ob fokussiert auf die Basisrente oder im Rahmen einer umfassenden Ruhestandsplanung. Sprechen Sie mich gern an.

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