Die Basisrente steht als geförderte Form der Altersvorsorge jedem offen. Sie wird als 1. Schicht der deutschen Altersvorsorgesystematik bezeichnet und bietet ein großes Potential der Förderung.
Diese Förderung besteht aus der seit 2005 zunehmenden steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge. Da der Staat immer seinen Anteil haben möchte, unterliegt im Gegenzug die spätere Rente zwar der Besteuerung, doch hat man im Ruhestand üblicherweise deutlich geringere Einkünfte als in der Berufsphase. Dies führt zu dann geringeren Steuersätzen. So spart man also Steuern, und außerdem profitiert man von der späteren Zahlung, da sich bis dahin das Kapital vermehren kann.
Arbeitnehmer sowie viele Freiberufler zahlen automatisch Beiträge in die 1. Schicht, denn dazu gehören auch die gesetzliche Rentenversicherung und berufsständische Versorgungswerke. Ebenso die landwirtschaftliche Alterssicherung. Neben diesen Pflicht-Systemen besteht auch die Möglichkeit, freiwillig in eine private Basisrente einzuzahlen.
Für Selbständige ist die Basisrente meist die einzige steuerlich geförderte Form der Altersvorsorge und hochgradig attraktiv.
Die alte Bundesregierung hat das Datum der vollen steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge vorgezogen: Nun ist die volle Absetzbarkeit bereits ab 2023 gegeben!
Außerdem steigt der zu versteuernde Rentenanteil langsamer. Statt in 2040 ist nun erst 2058 die volle Steuerpflicht für neue Renten erreicht.
Der maximal absetzbare Betrag pro Jahr liegt 2025 bei 29.344 €. Werden Paare steuerlich zusammen veranlagt, steht Ihnen gemeinsam das doppelte Volumen zur Verfügung, also 58.688 €.
Wie viel können Sie einzahlen? Selbst als Arbeitnehmer, der den Höchstbetrag in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt, bleiben Ihnen noch rd. 10.000 €, die Sie zusätzlich in eine Basisrente investieren können. Liegt Ihr Einkommen niedriger, können Sie einen noch höheren Beitrag absetzen.
Werden Sie mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin steuerlich zusammen veranlagt, können Sie sowohl Ihren verbleibenden Betrag also auch den Ihres Partners/Ihrer Partnerin frei unter sich aufteilen.
Dies ist ein sehr guter Weg, große Unterschiede in der Rentenphase auszugleichen. Oft ist in der Praxis die Ehefrau aufgrund von Kindererziehungszeiten oder Teilzeitarbeit in einer deutlich schlechteren Position als der Ehemann, was die spätere Rente betrifft. Hier kann mit einer privaten Basisrente dafür gesorgt werden, dass jeder Partner eine eigene Rente hat, mit der er eines Tages auch alleine finanziell über die Runden kommt.
Diese und andere Fragen erörtere ich gern mit Ihnen. Fokussiert auf die Basisrente oder im Rahmen einer umfassenden Ruhestandsplanung. Sprechen Sie mich gern an.
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