Diese Pflichtversicherung deckt Schäden, die Sie anderen zufügen. Dadurch sichern Sie sich ab gegen Schadenersatzforderungen.
Die Teilkasko bietet u. a. Schutz bei Glasbruch, Brand oder Explosion, Diebstahl, Sturm, Bissschäden und Wildunfall (je nach Bedingungen ist der Kreis der umfassten Tiere unterschiedlich).
Mit der Vollkasko sichern Sie Ihr Wohnmobil auch gegen selbstverschuldete Schäden ab. Außerdem sind mut- oder böswillige Handlungen Fremder sowie Vandalismus gedeckt. Schadenfreie Jahre führen hier ebenso wie bei der Haftpflichtversicherung zu einem Beitragsnachlass (Schadenfreiheitsrabatt, abgekürzt auch SF-Rabatt oder SFR).
Bei Unfällen mit Personenschaden zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers zum Beispiel Schmerzensgeld oder Verdienstausfall. Jedoch geht es dabei nur um die Unfallopfer.
Damit der Fahrer bei einem selbstverschuldeten Unfall ebenfalls abgesichert ist, ist die Fahrerschutzversicherung sehr empfehlenswert.
Ein Schutzbrief kann nach einem Unfall oder einer Panne eine große Erleichterung in der stressigen Situation bieten. Je nach Anbieter ist der Umfang unterschiedlich. Übliche Leistungen sind beispielsweise Pannenhilfe, Übernahme der Kosten für Abschleppen, Bergung, Übernachtung oder Krankenrücktransport.
Übernahme der bisherigen Schadenfreiheitsklasse (Vorfahrzeug wird/wurde abgemeldet)
Sie haben Ihr bisheriges Fahrzeug bereits abgemeldet oder tun dies innerhalb von 14 Tagen ab Zulassung des Wohnmobils.
Übernahme der Schadenfreiheitsklasse aus laufendem Vertrag (das andere Fahrzeug wird ungünstiger eingestuft)
Wenn Sie den SF-Rabatt eines anderen Fahrzeugs, das zugelassen bleibt, für Ihr Wohnmobil einsetzen möchten, klären Sie zuvor, wie sich dadurch der Beitrag für das andere Fahrzeug ändert.
Übernahme der bisherigen Schadenfreiheitsklasse aus dem Vertrag einer anderen Person
Voraussetzungen:
Übernahme der bisherigen Schadenfreiheitsklasse aus dem Vertrag einer verstorbenen Person
Voraussetzungen:
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