Vorabpauschale

Steuern erst kassieren, wenn der Anleger seine Fondsanteile verkauft? So lange wollte der Fiskus nicht mehr warten. Er änderte daher per 2018 die steuerlichen Regeln - mit dem Effekt, dass Sie nun auch bei Fonds, die nichts oder wenig ausschütten, jedes Jahr mit einer Steuerzahlung rechnen müssen. Wie Sie sich dies ersparen können, dazu gleich mehr.

 

Die Theorie

Für 2023 wird dies nun in der Praxis relevant, nachdem es in den Vorjahren aufgrund der niedrigen Zinsen keine Abzüge gab. Aus dem jährlich für das frische Kalenderjahr neu festgelegten Basiszins und dem Anteilswert zu Jahresbeginn errechnet sich ein fiktiver Basisertrag. Von diesem werden die Ausschüttungen des Kalenderjahres abgezogen. Das Ergebnis ist die Vorabpauschale. Da der Basiszins in den letzten Jahren negativ war, wurde die Vorabpauschale auf 0 € festgelegt. Denn negativ konnte und kann sie leider nicht werden.

Die Vorabpauschale gilt als Ihnen am ersten Werktag des Folgejahres zugeflossen. Sie muss dann versteuert werden. Aktuell also am 2. Januar 2024. Fällig werden 25% Abgeltungsteuer, ggf. Kirchensteuer und auch der Soli, der hier für alle weiterlebt. Dafür benötigen Sie Geld auf dem Konto, oder aber Ihre Depotbank verkauft Fondsanteile, um die Steuerzahlung zu finanzieren. Wie das in Ihrem Fall geregelt ist, sollten Sie klären.

 

Die Praxis

Doch nun zu den guten Nachrichten: Betroffen von der Änderung sind nur Fonds mit geringen Ausschüttungen und insbesondere thesaurierende Fonds. Ihre Anteile müssen außerdem im jeweiligen Kalenderjahr einen Wertzuwachs gehabt haben. Und Sie können mit einem Freistellungsauftrag Erträge bis zu 1.000 € steuerfrei halten. Werden Sie mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin steuerlich gemeinsam veranlagt, stehen Ihnen beiden sogar zusammen 2.000 € im Jahr steuerfrei zu.

Um diese Möglichkeit zu nutzen, sollten Sie jetzt Ihre bisherigen Freistellungsaufträge prüfen und ggf. anpassen - denn das Jahresende naht und kommt dann genauso überraschend wie Weihnachten!

Falls Sie Ihre bestehenden Fonds einmal prüfen lassen möchten oder sich fragen, ob sie für die neue Zeit, in der es auch wieder Zinsen gibt, noch angemessen sind: Eine Depotanalyse ist bei mir unverbindlich und kostenfrei.

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Dies ist und ersetzt keine Steuerberatung. Alle Informationen gelten nur für Privatanleger und sind trotz sorgfältiger Prüfung ohne Gewähr.

 

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