Newsletter 3/2020

Die letzten Wochen waren herausfordernd, und es wird auch in den nächsten Wochen leider noch keine Entspannung geben. Im Gegenteil!

Angesichts der ständigen Nachrichtenflut ergibt es an dieser Stelle keinen Sinn, über die täglichen Entwicklungen zu schreiben. Ich möchte vielmehr versuchen, Hilfreiches für verschiedene Themenbereiche zu liefern, und hoffe, Sie profitieren davon.

Warnmeldungen jederzeit erhalten

Auch in der Zeit nach Corona wird es Ereignisse geben, die Gefahr bedeuten. Vom aufziehenden Unwetter über Hochwasser oder Großbrände – oft ist es gut, rasch informiert zu sein. Dabei hilft die offizielle Warn-App NINA.

Sie können dort beispielsweise Ihren Wohn- und Arbeitsort hinterlegen oder auch den Wohnort Ihrer betagten Eltern und erhalten dann sowohl für diese Orte als auch für Ihren aktuellen Standort wichtige Warnmeldungen auf Ihr Handy. So können Sie rasch reagieren und beispielsweise Kindern, die allein zu Hause sind, wichtige Anweisungen geben.

Symptome richtig einschätzen

Wir alle sorgen uns um eine Ansteckung mit dem Coronavirus. Aber auch andere Krank­hei­ten machen nicht Pause. Der Besuch beim Arzt ist in diesen Zeiten jedoch noch unbeliebter als sonst, da man nicht aus dem Haus gehen möchte - erst recht nicht in ein Wartezimmer.

Hilfreich, um eine gute erste Einschätzung von Symptomen zu erhalten, ist daher die App ADA. Sie ersetzt keinen Arztbesuch und kann natürlich erst recht keine Untersuchung oder Behandlung übernehmen. Jedoch kann sie eine erste Orientierung geben und manchmal auch für Beruhigung sorgen, wenn sich herausstellt, dass die vorhandenen Symptome wohl nicht zu einer schweren Erkrankung gehören.

Gut zu wissen ist, dass hinter der App ein deutsches Unternehmen mit medizinischem Hintergrund steht und auch unser Datenschutzgesetz gilt.

Richtig vorbereitet für den Notfall

Jeden Tag kann ein Ereignis – nicht nur Corona – Sie oder Ihre Angehörigen plötzlich aus der Bahn werfen. Und das passiert auch täglich vielfach in Deutschland. Ein Unfall, ein Schlaganfall oder Herzinfarkt – und auf einmal ist für eine ganze Familie alles anders.

Informationen von den Ärzten zu bekommen, kann für Sie auch als engste Angehörige unmöglich sein, denn der Datenschutz verbietet dies grundsätzlich. Zugleich müssen Sie zahlreiche Dinge klären und organisieren – auch dies gelingt nicht oder ist noch mühsamer, wenn keine Vorsorge getroffen wurde.

Wie sollen die Ärzte die Behandlung gestalten, wann sollen sie sie möglicherweise auch beenden? Selbst Sie als Ehepartner oder Kind des Betroffenen haben hier keinen Einfluss, wenn das richtige und wirksame Dokument fehlt.

Können Sie sich vorstellen, nach einem Unglück Ihres Partners nicht mehr frei über Ihr gemeinsames Konto, Ihr gemeinsames Vermögen verfügen zu können? Genau dies aber droht, wenn Sie nicht wirksam vorsorgen.

Da es stets um individuelle Lebens- und Familiensituationen und die persönlichen Wünsche und Vorstellungen eines Einzelnen geht, sind maßgeschneiderte Lösungen erforderlich. Die nötigen Dokumente müssen rechtlich korrekt und somit wirksam verfasst werden. Und wenn sie heute erstellt hoffentlich lange, lange nicht zum Einsatz kommen, müssen Sie auch eines Tages noch juristisch korrekt sein – auch wenn sich in der Zwischenzeit Gesetze und Rechtsprechung geändert haben.

Zudem müssen die Dokumente im Bedarfsfall auffindbar und rasch zugänglich sein – am Freitagnachmittag im Bankschließfach sind sie so hilfreich, als wenn es sie nicht gäbe ...

Wie eine gute und zukunftsfähige Lösung für Sie und Ihre Familie aussehen kann, erläutere ich Ihnen gern. Melden Sie sich für einen Onlinetermin bei mir.

Wenn Einkaufen nicht möglich ist

Wenn es beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen unmöglich ist, zum Einkaufen zu gehen, bleibt nur, den Einkauf liefern zu lassen. Familie, Freunde oder Nachbarn sind hier natürlich die ersten Adressen. Dass wir gemeinsam etwas bewegen können und für einander da sind, beweisen täglich viele Menschen.
 
Besteht diese Möglichkeit jedoch nicht, gibt es vielfach auch Lieferdienste. Beispielsweise liefern

und in manchen Gebieten

 

Mitglieder des TSV Buchholz 08 können auf das Angebot ihres Vereins zurückgreifen

 
Aber auch andere lokale Händler oder Supermärkte bieten oft so einen Service an. Fragen Sie einfach mal nach und stützen Sie Ihre lokale Wirtschaft.
 

Bücher & Co. für lange Tage

Wer nicht zur Arbeit darf oder kann und auch nicht im Home Office eingebunden ist,Haare selber schneiden der hat unter Umständen viel Zeit. Diese kann man zum Lernen nutzen. So besteht derzeit ein deutlich gestiegenes Interesse an Online-Anleitungen zum Haareschneiden.

Man kann aber auch Schönes oder Lehrreiches offline lesen. In der Phantasie mal für ein paar Stunden in andere Welten fliehen. Kindern etwas vorlesen. Sich über Länder und Reiseziele informieren, die auch irgendwann mal wieder erreichbar werden. Die schönsten Bücher und Medien kann man dabei entweder kaufen oder leihen.

Wer sie kaufen möchte, der muss dies keineswegs bei A… tun. Vielmehr bieten auch die lokalen Buchhändler oft trotz geschlossener Ladenräume weiter Ihre Dienste an. Fragen Sie nach dem Angebot Ihres lokalen Händlers und unterstützen Sie so seine Angestellten, die in Ihrer Nachbarschaft leben, und die Händler, die hier in Deutschland ihre Steuern zahlen, mit denen beispielsweise unser Gesundheitssystem finanziert wird!

Möchten Sie Bücher oder Medien hingegen leihen, gucken Sie nach den Online-Medien der Bibliotheken.

Alle Hamburger können derzeit das Angebot der Hamburger Bücherhallen gratis nutzen.

Mit Kindern zu Hause

In der häuslichen Isolation Kindern etwas zu bieten, das sie auslastet, ist oft eine enorme Herausforderung. Weltweite SchulschließungenKeine Freunde, keine Schule, kein Platz zum Toben. Wohin mit der Energie?

Die folgenden Links sind hoffentlich hilfreich:

Die Sendung mit der Maus 

Der KiKa hat ebenfalls einiges zu bieten.

Augenschonend nur für die Ohren gibt‘s was bei Mikado.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat ebenfalls einiges zusammengestellt.

(Bewegungs-)Spiele für drinnen für verschiedene Altersgruppen werden hier vorgestellt.

Wenn Bastelmaterial vorhanden ist, lassen sich motorische Fähigkeiten fördern, und die Phantasie kann sich entfalten.

Ab in die Ausstellung

In aller Ruhe Gemälde ansehen? Jetzt? Geht!

Die Hamburger Kunsthalle beispielsweise bietet eine umfassende Onlinesammlung von Gemälden.

Auch ein Ausflug nach New York ins Metropolitan Museum of Art ist online in diesen Tagen problemlos möglich.

Finanzierung in Gefahr?

Der Stillstand ganzer Branchen, Kurzarbeit oder der Verlust des Arbeitsplatzes führen aktuell bei vielen Menschen zu wirtschaftlicher Unsicherheit oder akuten Finanzproblemen. Eine laufende Immobilienfinanzierung kann da schnell ins Wackeln geraten.

Welche Möglichkeiten es für Sie gibt, um auf akute oder mögliche Probleme zu reagieren, erläutere ich Ihnen gern in einem Telefon- oder Onlinetermin. Warten Sie nicht, bis es knirscht, sondern loten Sie Ihre Möglichkeiten rechtzeitig aus, um das Ruder so gut es geht in der Hand zu behalten.

Anlage-Sprechstunde

  • Sie haben Fragen zu Ihren bestehenden Anlagen?
  • Sie haben einen Sparplan? Klicken Sie hier für einen wichtigen Hinweis.
  • Sie planen, in der nächsten Zeit zu investieren?

In jedem Fall bin ich für Sie da!

Beim Blick nach vorn gilt es, eine Strategie für die nächsten Monate zu entwickeln, in denen die Märkte weiter turbulent bleiben werden, während die Seuche den Globus überspült. Die Gegenmaßnahmen und die Möglichkeiten der Menschen in den einzelnen Ländern sind extrem unterschiedlich. Entsprechend werden auch die Auswirkungen von Region zu Region und von Branche zu Branche sehr verschieden ausfallen. Das ist die Stunde guter Fondsmanager, die die Gelder ihrer Anleger entsprechend angepasst investieren können.

Ob und ggf. wie Sie Ihre eigenen Anlagen anpassen sollten und wie Sie mit neuen Anlagen die künftigen Chancen nutzen können, bespreche ich mit Ihnen in einem Telefon- oder Onlinetermin. Senden Sie mir eine Mail mit Terminwün­schen oder rufen Sie mich an.

Häufige Fragen/FAQ zu Corona

Stand 18.03.2020

Wie ist die Lage eigentlich in meiner Region?

Eine Karte, die die aktuellen Fallzahlen und die bisherige Entwicklung bis auf Landkreisebene auflöst, finden Sie hier. Neben der absoluten Anzahl wird auch die aussagekräftigere Quote der gemeldeten Fälle je 100.000 Einwohner ausgewiesen.

 

Wer übernimmt die Kosten für einen Corona-Test?

Egal, ob Sie eine gesetzliche oder eine private Kranken­ver­si­che­rung haben, werden die Kosten für einen Corona-Test in jedem Fall über die Kranken­ver­si­che­rung übernommen, sofern für den Test eine Notwendigkeit bestand. D.h. Verdacht auf Infektion, weil z.B. Kontakt zu einer infizierten Person bestand oder klare Krankheitssymptome vorliegen.

Von prophylaktischen Tests ohne gegebenen Anlass, bitten die Behörden in jedem Fall abzusehen, um die vorhandenen Testkapazitäten nicht unnötig zu belasten. Insofern wäre in diesen Fällen auch die Kostenübernahme wohl derzeit nicht klar geregelt.

 

Erhalte ich Leistungen über meine Kranken­ver­si­che­rung im Falle einer Quarantäneanordnung und / oder Krankschreibung?

ACHTUNG: Eine Quarantäneanordnung (egal, ob durch den Arbeitgeber oder durch eine behördliche Anordnung) ist zunächst KEINE Krankschreibung. Insofern besteht auch zunächst keine Leistungspflicht der Kranken­ver­si­che­rung für Krankentagegeldleistungen.

Daher stellt sich in diesem Fall die Frage, ob Sie Krankheitssymptome haben, oder ob Sie eine pauschale ärztliche Krankschreibung erhalten. Nur mit einer ärztlichen Krankschreibung sind Sie im Sinne der Kranken­ver­si­che­rung leistungsberechtigt. Wir unterstellen derzeit, dass im Bedarfsfalle ärztliche Krankschreibungen in dieser Ausnahmesituation auf telefonischem Wege zu bekommen sind.

In jedem Fall erhalten Arbeitnehmer aber zunächst die 6-wöchige Gehaltsfortzahlung über den Arbeitgeber.

Nach Ablauf dieser 6 Wochen und der ununterbrochenen ärztlichen Krankschreibung, greift dann das Krankentagegeld:

  • Bei gesetzlich Krankenversicherten leistet anschließend die Krankenkasse ein Krankengeld in Höhe von rund 80% des bisherigen Nettoeinkommens.
  • Bei privat Krankenversicherten leistet anschließend der Krankenversicherer den tariflich vereinbarten Tagessatz.

Auch bei Selbständigen wird analog eine ärztliche Krankschreibung benötigt. Hier ist zu den Leistungen der Kranken­ver­si­che­rung jedoch kaum eine pauschale Aussage möglich, da Selbständige sowohl in der Gesetzlichen, wie auch in der privaten Kranken­ver­si­che­rung eine Gestaltungsfreiheit haben, ab wann die Krankentagegelder geleistet werden. Insofern müsste für Selbständige eine individuelle Prüfung erfolgen. 

 

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es zum Thema des Verdienstausfalles?

Wie eben beschrieben, erhalten Arbeitnehmer zunächst pauschal eine 6-wöchige Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Geregelt ist dies über das zuständige Gesundheitsamt nach § 29 und § 30 Infektionsschutzgesetz, nachdem Menschen behördlich unter Quarantäne gestellt werden können.

Wenn der Betroffene krank ist, gelten die Regeln für eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Diejenigen, die ohne Krankheit vorsorglich unter behördlich angeordneter Quarantäne stehen, haben per Gesetz einen Anspruch auf Verdienstausfall in Höhe ihres Nettoentgeltes. Den übernimmt zunächst der Arbeitgeber (durch die Lohnfortzahlung); innerhalb von drei Monaten kann der Arbeitgeber nach § 56 Infektionsschutzgesetz einen Antrag auf Erstattung der ausgezahlten Beträge stellen.

Auch Selbstständige und Freiberufler gehen nicht leer aus. Nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erhalten auch sie einen Verdienstausfall ersetzt. Dabei geht die zuständige Behörde von dem Gewinn aus, der im Steuerbescheid für das letzte Kalenderjahr festgestellt wurde. Konkret ist dies im § 56 IfSG geregelt.

 

Sind die ärztlichen Behandlungskosten aufgrund der Corona-Viruserkrankung versichert?

Unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat Krankenversichert sind, sind natürlich die allgemeinen Behandlungskosten immer versichert, bei Privatversicherten möglicherweise nach Abzug eines vertraglich vereinbarten Selbst­behaltes.

Das Deutsche Gesundheitssystem zählt zu den leistungsstärksten Systemen der Welt und es sieht vor, dass jeder Patient pauschal IMMER eine bestmögliche Behandlung erhält.

Angesichts der teilweise sicherlich deutlich überstrapazierten Krankenhäuser, werden etwaige Zusatzbausteine in der Privaten Kranken­ver­si­che­rung / Kranken­zusatz­ver­si­che­rung (z.B. Einbettzimmer und Chefarztbehandlung) möglicherweise logistisch von Seiten der Krankenhäuser nicht darstellbar sein. Sicherlich für jeden verständlich, angesichts dieser Ausnahmesituation.

Sollte solch ein Fall auftreten, haben Sie als Privatversicherter in der Regel als kleinen Trost hinterher einen Anspruch auf entsprechende Ersatzleistungen aus Ihrem Tarif, quasi als kleine Wiedergutmachung.

 

Was gibt es ansonsten für versicherungstechnische Absicherungen in der derzeitigen Situation?

Ihre möglicherweise vorhandene Berufs­unfähig­keitsversicherung leistet bei einer vorliegenden Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten und länger. Sie ist also für drastische und bleibende Erkrankungen gedacht. Insofern angesichts der derzeitigen Krise sicherlich nicht relevant – prüfungswürdig höchstens dann, wenn Sie nach einer Erkrankung bleibende Schäden zurückbehalten sollten, was nach derzeitiger Informationslage aber nicht zu befürchten ist.

Zudem haben einige Unfall­ver­si­che­rungen eine so genannte „Infektionsklausel“ enthalten. Dann wäre der Corona-Virus eventuell als „Unfall“ anzusehen. Sollten Sie einen solchen Vertrag haben, sind Leistungsansprüche denkbar: Beispielsweise Leistungen in Form von Tagessätzen als „Unfall-Krankentagegeld“ (zuhause krankgeschrieben; Leistungen allerdings zumeist erst ab dem 43. Tag) oder „Unfall-Krankenhaustagegeld“ (beim Krankenhaus-aufenthalt; zumeist ab dem 1. Tag).

 

Welche Möglichkeiten gibt es bei finanzieller Not?

Sollte bei Ihnen im Nachgang zur derzeitigen Krise beispielsweise durch länger anhaltende Kurzarbeit oder gar eine Kündigung ein finanzieller Engpass auftreten, berate ich Sie gern. Es gibt bei Produkten der Altersversorgung verschiedene Möglichkeiten einer Beitragsstundung oder einer Herabsetzung der Beitragszahlungen. Auch bei vielen Sachversicherungen können, etwa durch die Herausnahme von Bausteinen, Kosten reduziert werden. Bevor Sie also über die Kündigung einzelner Versicherungen nachdenken, sprechen Sie mich bitte an, damit wir gemeinsam überlegen können, wie Ihre Versicherungen an eine veränderte Situationen möglicherweise anzupassen sind.