Lange wurden Reformen bei der Riester-Rente gefordert. In 2027 löst nun das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente ab. Lesen Sie, was Sie dazu wissen sollten.
Eines vorweg, weil es ganz wichtig ist:
Eine große Erleichterung in der Praxis ist, dass das neue System nicht mehr an das Einkommen gebunden ist. Somit entfällt die jährliche Prüfung, ob der Beitrag an das sozialversicherungspflichtige Einkommen des Vorjahres anzupassen ist. Die neue Förderung sieht feste Prozentsätze für die Förderung vor:
| Eigenbeitrag pro Jahr |
Zulage in % |
Maximal- Betrag |
|---|---|---|
| bis 360 € | 50% | 180 € |
| darüber hinaus bis 1.800 € | 25% | 360 € |
In Summe können Sie so also 540 € an jährlicher Zulage erreichen, wenn Sie 1.800 € im Jahr (das entspricht 150 € im Monat) einzahlen.
Kinderzulagen gibt es weiterhin. Künftig sind unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes bis zu 300 € Kinderzulage möglich. Für jeden Euro, den Sie als Elternteil einzahlen, gibt es vom Staat einen Euro dazu (100% Förderquote, gedeckelt bei 300 €).
Der steuerliche Sonderausgabenabzug in Höhe des Eigenbeitrags (max. 1.800 €) zzgl. des Zulagenanspruchs ist ebenfalls weiterhin Teil der Förderlogik. Über die Steuererklärung können Sie also ggf. noch eine weitere Förderung erhalten.
Anspruch auf die Förderung haben die gleichen Personengruppen wie bei Riester. Hinzu kommen künftig aber u. a. Selbständige und Freiberufler. Auch sie können also diese Form der geförderten Altersvorsorge ab 2027 nutzen.
Anbieter von Riester-Verträgen müssen Ihnen garantieren, dass zum Ende der Sparphase mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen vorhanden sind - die sog. Kapitalerhaltsgarantie. Beim Altersvorsorgedepot haben Sie künftig die Wahl zwischen den Garantieniveaus 100%, 80% oder 0%.
Sie können also zugunsten einer höheren Renditechance auf Garantien verzichten. Damit ein Börsenchrash kurz vor Ihrem Rentenbeginn Ihnen nicht den ganzen Sparerfolg zunichte machen kann, können in späteren Vertragsjahren zunehmende Umschichtungen in Anleihen im Vertrag vorgesehen sein. Die Mechanismen der einzelnen Tarife dafür sind sehr unterschiedlich und haben entsprechend unterschiedliche Auswirkungen auf Ihre Erträge.
Bei Riester-Verträgen steht am Ende eine lebenslange Rente als Normalfall. Das ist auch logisch und konsequent, denn bei der Einführung 2002 sollte die Riester-Rente ja die nach und nach aufgehende Lücke schließen, die durch das folgende Absenken des Rentenniveaus entstand. Ein künftiger Rentner sollte also aus gesetzlicher und Riester-Rente zusammen in etwa die Gesamtrente erhalten, die bis 2002 alleine aus der gesetzlichen Rente finanzierbar war.
Beim Altersvorsorgedepot haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente und einem Entnahmeplan. Dieser muss mindestens bis zum Alter von 85 Jahren laufen. Ihr zu Beginn der Entnahme vorhandenes Kapital wird in entsprechende Raten aufgeteilt und Ihnen dann üblicherweise monatlich bis zum Erreichen des Zielalters ausgezahlt. Dann enden die Zahlungen an Sie.
Das Altersvorsorgedepot wird ab 2027 angeboten.
Bestehende Riester-Verträge und ihre Förderung genießen Bestandsschutz und können auch nach 2026 unverändert fortgeführt werden. Neue Riester-Verträge sind ab 2027 nicht mehr abschließbar.
Wenn Sie einen Riester-Vertrag haben, können Sie prüfen, ob Sie ihn unverändert fortführen wollen oder ob das neue Förderregime andere Lösungen bietet, die Sie ansprechender finden.
Dabei ist eine genaue Prüfung Ihres Einzelfalls wichtig, denn wenn Sie ins neue Regime wechseln und später feststellen, dass Sie etwas Wichtiges übersehen haben, können Sie nicht mehr ins Riester-Fördersystem zurückkehren.
Unmittelbar förderberechtigt sind
und weitere Gruppen.
Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können mittelbar über den (Ehe-)Partner förderberechtigt sein.
Wer eine Förderung möchte, muss mindestens 120 € im Jahr in ein Altersvorsorgedepot einzahlen. Im Riester-Fördersystem liegt der jährliche Mindestbeitrag bei 60 €.
Für jedes anzurechnende Kind kann ein Elternteil die Kinderzulage in Höhe von bis zu 300 € p. a. erhalten. Für bis zu 300 € an selbst geleisteten Beiträgen erhält das Elternteil den gleichen Betrag als Kinderzulage.
Auf die ersten 300 € Beitrag im Jahr (das entspricht 25 € im Monat) erhält ein Elternteil mit einem Kind also 300 € Zulage zusätzlich zur eigenen Zulage in Höhe von 150 € - in Summe sind das 450 € Zulage für 300 € Eigenbeitrag. Bei zwei Kindern beträgt die Zulage dann sogar 750 € für 300 € aus eigener Tasche.
Im Rahmen der Steuererklärung kann der gezahlte Eigenbeitrag zzgl. der Zulagen steuerlich abgesetzt werden. Liegt die Steuerersparnis über der Summe der Zulagen, fließt die Differenz als Steuererstattung zurück an den Steuerpflichtigen. Dies ist also vor allem für Singles und Menschen mit höherem Einkommen ein realistisches Szenario.
Ja, es gilt wie schon u. a. bei der Riester-Rente das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass alle Leistungen aus dem Altersvorsorgedepot bei Zufluss in voller Höhe steuerpflichtig sind.
Frühestens im Alter von 65 Jahren kann eine Auszahlung aus einem Altersvorsorgedepot erfolgen. Spätestens aber in der Regel ab Alter 70.
Während bei Riester-Verträgen eine lebenslange Rentenzahlung am Ende steht, kann es beim Altersvorsorgedepot auch ein Entnahmeplan sein. Dieser muss dann mindestens bis zum Alter von 85 Jahren laufen. In diesem Zeitraum wird das Guthaben ausgezahlt und aufgebraucht.
Welche der beiden Lösungen Ihr Vertrag bietet und wie diese dann im Detail von Ihnen ausgestaltet werden können, hängt vom gewählten Produkt und Tarif ab.
Vorgesehen ist eine optionale Teilkapitalisierung: Wie bei Riester-Verträgen können bis zu 30% des Guthabens bei Rentenbeginn ausgezahlt werden. Doch Obacht: Es gilt die volle Steuerpflicht, s. o.
Sie können den Grad an Sicherheit selbst bestimmen durch die Wahl des Produktes. Anders als bei Riester-Verträgen gibt es für den Anbieter keine Pflicht mehr, sicherzustellen, dass das eingezahlte Geld und die zugeflossenen Zulagen zu Rentenbeginn zur Verfügung stehen.
Wenn Ihnen dies wichtig ist, können Sie jedoch weiterhin ein entsprechendes Produkt wählen. Sie können aber auch eine Garantie in Höhe von nur 80% wählen, oder Sie verzichten ganz auf Garantien.
Der Verzicht auf Garantie kann höhere Erträge ermöglichen. Ob sich das in Ihrem konkreten Fall auszahlen wird, kann man nicht voraussagen. Grundsätzlich stehen die Chancen dafür umso besser, je ferner das Rentenalter noch für Sie ist.
Je nach gewähltem Produkt und Tarif können darin eingebaute Mechanismen dafür sorgen, dass Ihr Kapital mit der Annäherung an den Ruhestand konservativer angelegt wird. Die Prozesse dafür sind jedoch sehr unterschiedlich gestaltet und beeinflussen maßgeblich die mögliche und die tatsächliche Rendite Ihres Vertrages.
Das entscheiden Sie. Sie können ihn unverändert fortführen - incl. der bisherigen Fördersystematik. Sie können ihn fortführen, aber künftig die neue Fördersystematik nutzen. Sie können ihn beitragsfrei stellen und ein neues Altersvorsorgedepot beginnen. Sie können Ihr Guthaben aus dem Vertrag in ein Altersvorsorgedepot übertragen.
Welche Option für Sie sinnvoll ist und welche Vor- und Nachteile es jeweils gibt, ist sinnvollerweise Inhalt einer persönlichen Beratung. Der reine Blick auf das Produkt ist keine ausreichende Grundlage für eine Entscheidung. Folgewirkungen einer Entscheidung sind zu bedenken, und am Ende sollte die gefundene Lösung gut zu Ihren persönlichen Wünschen und Vorstellungen passen.
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