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Alters­vorsorgedepot

Lange wurden Reformen bei der Riester-Rente gefordert. In 2027 löst nun das Alters­vorsorgedepot die Riester-Rente ab. Lesen Sie, was Sie dazu wissen sollten.

Eines vorweg, weil es ganz wichtig ist:


Wer eine Riester-Rente hat, kann diese weiterführen und auch weiterhin die bekannte Förderung nutzen.
Kein Riester-Sparer muss etwas ändern!

Die Fördersystematik

Eine große Erleichterung in der Praxis ist, dass das neue System nicht mehr an das Einkommen gebunden ist. Somit entfällt die jährliche Prüfung, ob der Beitrag an das sozialversicherungspflichtige Einkommen des Vorjahres anzupassen ist. Die neue Förderung sieht feste Prozentsätze für die Förderung vor:


Förderung im Überblick

Eigenbeitrag
pro Jahr
Zulage
in %
Maximal-
Betrag
bis 360 € 50% 180 €
darüber hinaus bis 1.800 € 25% 360 €

In Summe können Sie so also 540 € an jährlicher Zulage erreichen, wenn Sie 1.800 € im Jahr (das entspricht 150 € im Monat) einzahlen.

Kinderzulagen gibt es weiterhin. Künftig sind unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes bis zu 300 € Kinderzulage möglich. Für jeden Euro, den Sie als Elternteil einzahlen, gibt es vom Staat einen Euro dazu (100% Förderquote, gedeckelt bei 300 €).

Der steuerliche Sonderausgabenabzug in Höhe des Eigenbeitrags (max. 1.800 €) zzgl. des Zulagenanspruchs ist ebenfalls weiterhin Teil der Förderlogik. Über die Steuererklärung können Sie also ggf. noch eine weitere Förderung erhalten.

Förderberechtigte

Anspruch auf die Förderung haben die gleichen Per­sonengruppen wie bei Riester. Hinzu kommen künftig aber u. a. Selbständige und Freiberufler. Auch sie können also diese Form der geförderten Alters­vorsorge ab 2027 nutzen.

Anlagemöglichkeiten

Anbieter von Riester-Verträgen müssen Ihnen garantieren, dass zum Ende der Sparphase mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen vorhanden sind - die sog. Kapitalerhaltsgarantie. Beim Alters­vorsorgedepot haben Sie künftig die Wahl zwischen den Garantieniveaus 100%, 80% oder 0%.

Sie können also zugunsten einer höheren Renditechance auf Garantien verzichten. Damit ein Börsenchrash kurz vor Ihrem Rentenbeginn Ihnen nicht den ganzen Sparerfolg zunichte machen kann, können in späteren Vertragsjahren zunehmende Umschichtungen in Anleihen im Vertrag vorgesehen sein. Die Mechanismen der einzelnen Tarife dafür sind sehr unterschiedlich und haben entsprechend unterschiedliche Auswirkungen auf Ihre Erträge.

Leistungen

Bei Riester-Verträgen steht am Ende eine lebenslange Rente als Normalfall. Das ist auch logisch und konsequent, denn bei der Einführung 2002 sollte die Riester-Rente ja die nach und nach aufgehende Lücke schließen, die durch das folgende Absenken des Rentenniveaus entstand. Ein künftiger Rentner sollte also aus gesetzlicher und Riester-Rente zusammen in etwa die Gesamtrente erhalten, die bis 2002 alleine aus der gesetzlichen Rente finanzierbar war.

Beim Alters­vorsorgedepot haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente und einem Entnahmeplan. Dieser muss mindestens bis zum Alter von 85 Jahren laufen. Ihr zu Beginn der Entnahme vorhandenes Kapital wird in entsprechende Raten aufgeteilt und Ihnen dann üblicherweise monatlich bis zum Erreichen des Zielalters ausgezahlt. Dann enden die Zahlungen an Sie.


FAQ zum Alters­vorsorgedepot

Wann geht's los?

Das Alters­vorsorgedepot wird ab 2027 angeboten. 

Bestehende Riester-Verträge und ihre Förderung genießen Bestandsschutz und können auch nach 2026 unverändert fortgeführt werden. Neue Riester-Verträge sind ab 2027 nicht mehr abschließbar.

Wenn Sie einen Riester-Vertrag haben, können Sie prüfen, ob Sie ihn unverändert fortführen wollen oder ob das neue Förderregime andere Lösungen bietet, die Sie ansprechender finden.

Dabei ist eine genaue Prüfung Ihres Einzelfalls wichtig, denn wenn Sie ins neue Regime wechseln und später feststellen, dass Sie etwas Wichtiges übersehen haben, können Sie nicht mehr ins Riester-Fördersystem zurückkehren.

Wer ist unmittelbar förderberechtigt?

Unmittelbar förderberechtigt sind 

  • Arbeitnehmer
  • Beamte
  • Minijobber (sofern sie sich nicht von der Versicherungspflicht befreien ließen)
  • Mütter und Väter während der dreijährigen Erziehungszeit
  • Pflegende Angehörige (ab Pflegegrad 2 und mind. 10 Stunden/Woche) (neu)
  • Selbständige (neu)
  • Freiberufler (neu)
  • Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen (neu)
  • Landwirte
  • Richter
  • Berufssoldaten

und weitere Gruppen.

Wer ist mittelbar förderberechtigt?

Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können mittelbar über den (Ehe-)Partner förderberechtigt sein.

Wie hoch ist der Mindestbeitrag?

Wer eine Förderung möchte, muss mindestens 120 € im Jahr in ein Alters­vorsorgedepot einzahlen. Im Riester-Fördersystem liegt der jährliche Mindestbeitrag bei 60 €.

Wie sehen die Kinderzulagen aus?

Für jedes anzurechnende Kind kann ein Elternteil die Kinderzulage in Höhe von bis zu 300 € p. a. erhalten. Für bis zu 300 € an selbst geleisteten Beiträgen erhält das Elternteil den gleichen Betrag als Kinderzulage.

Auf die ersten 300 € Beitrag im Jahr (das entspricht 25 € im Monat) erhält ein Elternteil mit einem Kind also 300 € Zulage zusätzlich zur eigenen Zulage in Höhe von 150 € - in Summe sind das 450 € Zulage für 300 € Eigenbeitrag. Bei zwei Kindern beträgt die Zulage dann sogar 750 € für 300 € aus eigener Tasche.

Was ist der Sonderausgabenabzug?

Im Rahmen der Steuererklärung kann der gezahlte Eigenbeitrag zzgl. der Zulagen steuerlich abgesetzt werden. Liegt die Steuerersparnis über der Summe der Zulagen, fließt die Differenz als Steuererstattung zurück an den Steuerpflichtigen. Dies ist also vor allem für Singles und Menschen mit höherem Einkommen ein realistisches Szenario.

Muss ich die Leistungen versteuern?

Ja, es gilt wie schon u. a. bei der Riester-Rente das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass alle Leistungen aus dem Alters­vorsorgedepot bei Zufluss in voller Höhe steuerpflichtig sind.

Wann kann ich Leistungen erhalten?

Frühestens im Alter von 65 Jahren kann eine Auszahlung aus einem Alters­vorsorgedepot erfolgen. Spätestens aber in der Regel ab Alter 70.

Welche Leistungen kann ich erhalten?

Während bei Riester-Verträgen eine lebenslange Rentenzahlung am Ende steht, kann es beim Alters­vorsorgedepot auch ein Entnahmeplan sein. Dieser muss dann mindestens bis zum Alter von 85 Jahren laufen. In diesem Zeitraum wird das Guthaben ausgezahlt und aufgebraucht.

Welche der beiden Lösungen Ihr Vertrag bietet und wie diese dann im Detail von Ihnen ausgestaltet werden können, hängt vom gewählten Produkt und Tarif ab.

Kann ich das Kapital auf einmal auszahlen lassen?

Vorgesehen ist eine optionale Teilkapitalisierung: Wie bei Riester-Verträgen können bis zu 30% des Guthabens bei Rentenbeginn ausgezahlt werden. Doch Obacht: Es gilt die volle Steuerpflicht, s. o.

Wie sicher ist ein Alters­vorsorgedepot?

Sie können den Grad an Sicherheit selbst bestimmen durch die Wahl des Produktes. Anders als bei Riester-Verträgen gibt es für den Anbieter keine Pflicht mehr, sicherzustellen, dass das eingezahlte Geld und die zugeflossenen Zulagen zu Rentenbeginn zur Verfügung stehen. 

Wenn Ihnen dies wichtig ist, können Sie jedoch weiterhin ein entsprechendes Produkt wählen. Sie können aber auch eine Garantie in Höhe von nur 80% wählen, oder Sie verzichten ganz auf Garantien.

Der Verzicht auf Garantie kann höhere Erträge ermöglichen. Ob sich das in Ihrem konkreten Fall auszahlen wird, kann man nicht voraussagen. Grundsätzlich stehen die Chancen dafür umso besser, je ferner das Rentenalter noch für Sie ist.

Je nach gewähltem Produkt und Tarif können darin eingebaute Mechanismen dafür sorgen, dass Ihr Kapital mit der Annäherung an den Ruhestand konservativer angelegt wird. Die Prozesse dafür sind jedoch sehr unterschiedlich gestaltet und beeinflussen maßgeblich die mögliche und die tatsächliche Rendite Ihres Vertrages.

Was wird aus meinem Riester-Vertrag?

Das entscheiden Sie. Sie können ihn unverändert fortführen - incl. der bisherigen Fördersystematik. Sie können ihn fortführen, aber künftig die neue Fördersystematik nutzen. Sie können ihn beitragsfrei stellen und ein neues Alters­vorsorgedepot beginnen. Sie können Ihr Guthaben aus dem Vertrag in ein Alters­vorsorgedepot übertragen.

Welche Option für Sie sinnvoll ist und welche Vor- und Nachteile es jeweils gibt, ist sinnvollerweise Inhalt einer persönlichen Beratung. Der reine Blick auf das Produkt ist keine ausreichende Grundlage für eine Entscheidung. Folgewirkungen einer Entscheidung sind zu bedenken, und am Ende sollte die gefundene Lösung gut zu Ihren persönlichen Wünschen und Vorstellungen passen.


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